23.01.15
Sportvereine können wieder Förderungen beantragen
Heimische Sportvereine können ihre Finanzen mit der Vereinspauschale aufbessern. Das hat das Landratsamt Berchtesgadener Land jetzt mitgeteilt. Die Kriterien sind der Sportförderrichtlinie des Freistaates Bayern zu entnehmen. Unter anderem muss der Verein ins Vereinsregister eingetragen sein. Er muss seinen Sitz in Bayern haben und aktive Jugendarbeit leisten. Wie viel Geld ein Verein erhält, richtet sich zwar auch nach der Mitgliederzahl. Wesentlich stärker ins Gewicht fällt aber, wie viele ausgebildete und geprüfte Übungsleiter im Verein tätig sind. Die Anträge müssen vollständig bis spätestens 2. März 2015 beim Landratsamt Berchtesgadener Land gestellt werden. Antragsvordrucke und die Förderrichtlinie selbst stellt das Landratsamt auf www.lra-bgl.de zur Verfügung. Das Landratsamt berät unter martin.priller@lra-bgl.de, Tel. 08651-773537 und birgit.joncker@lra-bgl.de, Tel. 08651-773564.