14.10.15
Schleuserprozesse am Amtsgericht
Mit Schleusern macht unsere Justiz kurzen Prozess. Zwei solche Schleuser sind heute vom Amtsgericht Laufen verurteilt worden. Ein Mann aus Bulgarien hat im August illegal 20 Syrer und ein Kleinkind in einem Kleintransporter über die Grenze nach Freilassing gebracht. Er ist heute zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er hat noch die Möglichkeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen.
Bei dem anderen Schleuser handelt es sich um einen Ukrainer. Er hat 17 pakistanische und afghanische Flüchtlinge über die Grenze geschleust. Er muss jetzt für zwei Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist rechtskräftig. Gegen beide Schleuser ist außerdem ein dreijähriges Fahrverbot in Deutschland verhängt worden.
Vorbericht:
Immer wieder gehen der Polizei an der Grenze Schleuser ins Netz – so auch ein Mann aus Bulgarien. Er steht heute vor dem Amtsgericht Laufen. Ihm wird vorgeworfen, im August illegal Ausländer über die Grenze nach Freilassing gebracht zu haben. Der Mann soll 20 Syrer und ein Kleinkind in einem Kleintransporter geschleust haben. Die Flüchtlinge sollen sich ohne Sicherung auf der Ladefläche des Transporters befunden haben. Bei einem Unfall hätten sie sich schwer verletzten können. Für die Einschleusung soll er laut Anklage 450 Euro erhalten haben.
In einem weiteren Prozess geht es um einen Schleuser aus der Ukraine. Der Mann soll im August 17 pakistanische und afghanische Flüchtlinge von Österreich nach Deutschland eingeschleust haben. Er soll die Flüchtlinge mit einem Kleintransporter über den Walserberg nach Bayern eingeschleust haben. Dafür soll er vor der Fahrt 150 Euro erhalten haben. Nach der Fahrt hätte er nochmal Geld bekommen sollen. An der Anschlussstelle Neukirchen er der Mann dann kontrolliert und festgenommen worden.