19.01.18
Reichenhaller Gastwirt zu Haftstrafe verurteilt

(c) Pixabay
Ein Gastwirt aus Bad Reichenhall muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil verhängte das Landgericht Traunstein heute.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Wirt einen Lokalgast mit einem Messer niedergestochen hatte. Beide Personen waren zur Tatzeit schwer betrunken. Das Gericht bewertete die Tat allerdings nicht als Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung. Das bedeutet eine vergleichsweise mildere Strafe von drei Jahren und sechs Monaten Haft.
Erstmeldung: Dienstag, 16. Januar 2018:
Es ist ein Dreivierteljahr her, da soll ein Gastwirt aus Bad Reichenhall um ein Haar einen Gast erstochen haben. Heute geht der Fall in Traunstein vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seinem Kontrahenten mit einem Messer in die linke Halsseite gestochen zu haben. Dabei wurde das Opfer schwer verletzt. Der Angeklagte war laut Anklage zur Tatzeit erheblich betrunken: die Rede ist von mehr als 2,4 Promille.
Der Prozess gegen den Gastwirt beginnt heute und soll am Freitag weitergehen.