23.08.16
Prozess wegen schwerer Körperverletzung in Laufen
Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Ein Mann muss sich deswegen heute vor dem Amtsgericht Laufen verantworten. Vor einer Disco in Freilassing soll er dem Türsteher ohne ersichtlichen Grund gegen das Knie getreten haben.
Dadurch ist bei dem eine Sehne gerissen und der Türsteher ist zu Boden gegangen. Schließlich soll der Täter ihm noch ins Gesicht getreten und ihm ins Gesicht und auf dem Kopf geschlagen haben. Heute wird gegen den mutmaßlichen Täter wegen schwerer Körperverletzung verhandelt.