08.01.15
Problemmüll richtig entsorgen
Feuerwerkskörper, Gasflaschen oder auch Feuerlöscher gehören nicht in den normalen Hausmüll. Darauf weisen Landratsämter in der Region hin. Spätestens kann das bei der Abholung durch die Müllabfuhr zu Explosionen führen. Verstöße dagegen werden zumindest mit einem Bußgeld geahndet. Feuerlöscher können zum Beispiel im Fachhandel beim Kauf eines neuen oder gegen Gebühr zurückgegeben werden. Explosive Stoffe kann man aber auch im Rahmen der Problemmüllsammlungen abgeben.