15.09.16
Paukenschlag im Fluglärmstreit

Paukenschlag im Fluglärm-Streit zwischen Salzburg und Bayern: Im Verfahren um die Festsetzung des Lärmschutzbereichs sind alle Einwände der bayerischen Anliegergemeinden abgewiesen worden. Das berichtet die Kronen-Zeitung. Demnach ist die Ablehnung nicht von Salzburger Seite gekommen, sondern vom zuständigen Ministerium in Bayern:
Laut dem Bericht ist der Fluglärm auf bayerischer Seite zu gering. Die Beschwerden der Kommunen und der Bundesvereinigung gegen Fluglärm sind daher als unbegründet eingestuft worden. Grundlage dafür sind die Lärmgrenzen, die im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festgelegt worden sind.
Betroffen vom Flug-Lärm sind auf bayerischer Seite demnach lediglich zwei Gebiete im Süden von Freilassing: ein Waldgebiet zwischen der Bundesgrenze und der Bundesstraße B20 sowie fünf Wohnobjekte beim Heideweg. Für die restliche Bevölkerung liegt keine erhebliche Belästigung durch den Flugverkehr vor, heisst es.