19.07.17
Neues Waffengesetz - Landratsamt Berchtesgadener Land informiert

Waffengesetz. Ein Jahr lang können illegale
Schusswaffen abgegeben werden und das
ohne Konsequenzen, so das Landratsamt
Berchtesgadener Land (Symbolbild)
Seit Anfang Juli gilt ein neues Waffengesetz – damit ist auch eine neue Regelung für den Besitz von illegalen Waffen in Kraft getreten.
Darauf weist das Landratsamt Berchtesgadener Land hin. Wer unerlaubt Waffen und Munition besitzt, kann sie bis zum 1. Juli 2018 beim Landratsamt oder bei der Polizei abgeben. Eine Bestrafung gibt es nicht.
Auch Besitzer legaler Waffen samt Munition sind dazu aufgerufen sie abzugeben, sofern sie nicht mehr benötigt werden. Bei der Abgabe ist unbedingt zu beachten, die Gegenstände nur in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren. Kosten entstehen dabei keine.