06.12.17
Mietobergrenze im Berchtesgadener Land

Mietpreise der Region...
(c) Pixabay
Heute spricht der Kreisausschuss Berchtesgadener Land über die Mietobergrenzen in Bezug auf Sozialhilfeempfänger.
Die Mietobergrenzen müssen in regelmäßigen Abständen angeglichen werden. Das hat zwei Gründe: Zum einen sollen Sozialhilfeempfänger keine Wohnung beziehen, die ihre Ansprüche übersteigt. Ein weiterer Grund ist die Entwicklung der Mietpreise - sie gehen nach oben.
Durch die Anpassung der Obergrenzen soll so vermieden werden, dass öffentliche Gelder für Sozialhilfeempfänger zu sehr ausgereizt werden.