24.05.17
Landkreis Berchtesgaden verliert vor Gericht

Ramsauer Ache - Landkreis Berchtesgadener
Land verliert vor Verwaltungsgericht
Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat vor dem Verwaltungsgericht München eine Niederlage einstecken müssen – die Genehmigung für eine Wasserkraftanlage an der Ramsauer Ache ist nicht zulässig gewesen.
Damit hat der Bund Naturschutz vor Gericht Recht bekommen. Die Anlage ist an der Ramsauer Ache am Felsentor geplant gewesen. Wegen des Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie massiver Eingriffe in ein geschütztes Biotop hat unter anderem der Bund Naturschutz geklagt.
Laut dem Gericht müssten Landratsämter bei Umweltfragen sorgfältiger prüfen. Das Gericht hat außerdem im Einvernehmen mit den anwesenden Parteien beschlossen, das Klageverfahren von Bund Naturschutz und LFV Bayern einzustellen.
Schließlich hat der Antragsteller seinen Bauantrag zurückgezogen. Für beide Verfahren muss der Landkreis Berchtesgadener Land die Kosten tragen.