17.08.16
Keine Werbung bei Beerdigungen
Werbung bei Beerdigungen – das soll künftig Tabu sein. Ein entsprechendes Urteil hat es am Landgericht Traunstein gegeben. Wie das Traunsteiner Tagblatt berichtet, ist es dabei um gut sichtbare Firmenlogos an den Hemdkragen von Mitarbeitern von Bestattungsunternehmen gegangen. Das Gericht hat diese Logos verboten.
Hintergrund des Streits unter zwei konkurrierenden Bestattungsunternehmen mit Sitz im Berchtesgadener Land ist die Friedhofssatzung des Markts Berchtesgaden gewesen. Sie hat die Werbung auf dem Friedhofsgelände aus Pietätsgründen untersagt.