16.12.16
Keine Werbung auf Friedhöfen

Friedhöfen gestritten
Eigentlich ist ein Friedhof ein Ort des Friedens und der Stille – nicht so im Berchtesgadener Land. Dort sind sich zwei Bestatter in die Haare geraten. Der Grund: Werbung auf der Arbeitskleidung. Jetzt hat das Oberlandesgericht München entschieden. Auf dem Friedhof in Berchtesgaden darf keinerlei Reklame zur Schau getragen werden.
Der Rechtsstreit hat im Sommer begonnen. Mitarbeiter eines Beerdigungsinstituts haben bei einer Beisetzung weiße Oberhemden getragen. Diese sind mit dem schwarzen Schriftzug des Unternehmens versehen gewesen. Ein Konkurrent hat geklagt, weil laut Friedhofssatzung Werbung verboten ist. In einer ersten Verhandlung hat das Landgericht Traunstein dem Mitbewerber Recht gegeben.
Das Oberlandesgericht hat sich gestern dieser Ansicht angeschlossen. Hinter dem Rechtsstreit steckt offensichtlich ein größerer Konflikt zwischen den Bestattern.