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16.03.17

Keine Stallpflicht mehr

Zugvögel
Die Stallpflicht in den Landkreisen Traunstein
und Berchtesgadener Land ist aufgehoben

Mehrere Monate haben die Geflügelhalter in der Region unter der Vogelgrippe zu leiden gehabt – damit ist jetzt erst mal Schluss. Die generelle Stallpflicht in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land ist aufgehoben. Das Bayerische Umweltministerium hat den Veterinärämtern heute mitgeteilt, dass die Stallpflicht nur noch örtlich begrenzt zu beachten ist.

Im Berchtesgadener Land hat es bisher noch keinen einzigen Vogelgrippefall gegeben. Im Landkreis Traunstein liegt der letzte Fall schon mehrere Monate zurück. Damit besteht in den beiden Landkreisen keine unmittelbare Gefahr mehr. Auch Märkte und Ausstellungen sind wieder möglich. Die bundesweit angeordneten sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen gelten aber weiterhin. Das heißt: Unbefugtes Betreten von Geflügelbetrieben ist verboten. Betriebsfremde Personen müssen außerdem Schutzkleidung tragen.

Folgenden Regeln sind nach wie vor zu beachten:

  • Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen müssen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion versehen sein oder es müssen vor Betreten des Stalles die Schuhe gewechselt werden.

  • Im Stall sollte auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung getragen werden, um das Virus nicht durch die Straßenkleidung einzubringen.

  • Vor Arbeiten im Stall sollten die Hände gewaschen werden.

  • Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen vom Geflügelhaltern kein Futter in unmittelbarer Nähe der Ställe angeboten wird.

  • Der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall muss auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden.

  • Die eigenen Tiere sollten nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich sind.

  • Das Geflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

  • Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für wildlebende Vögel unzugänglich aufbewahrt werden.



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