03.03.16
Keine Entschädigung für Biberschäden

Das ist bitter: Ein Landwirt aus Freilassing bekommt für Biberschäden in seinem Wald keine Entschädigung. Das hat das Landgericht München I entschieden. Weder der Bund Naturschutz noch der Freistaat hat bei der Wiederansiedlung von Bibern gegen ihre Amtspflichten verstoßen, heißt es in der Begründung.
Der Landwirt beklagt sich darüber, dass Biber seinen Wald entlang der Sur komplett zerstört haben. Er hat deshalb 5.200 Euro als Schadenersatz gefordert. Die Biber sind dort bereits in den 70er Jahren angesiedelt worden – mit amtlicher Genehmigung.
Das Gericht erkennt zwar, dass der Landwirt den Wald nicht mehr nutzen kann. Es kommt aber zu der Ansicht, dass kein sogenannter "enteignungsgleicher Eingriff" vorliegt.