31.01.24
Jugendschutz bei Festen und Feiern

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Bad Reichenhall - Für Veranstalter von Festen und Feiern ist das Thema Jugendschutz in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden. Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat deshalb in der vergangenen Woche im Rahmen einer Infoveranstaltung über dieses Thema informiert.
Dabei ging es einerseits um den rechtlichen Rahmen: Was ist aus Sicht des Jugendschutzgesetzes grundsätzlich erlaubt, was aber verboten? So dürfen Jugendliche unter 18 Jahren beispielsweise keinen „harten“ Alkohol trinken – also keine branntweinhaltigen Getränke. Außerdem dürfen sie nur bis 24 Uhr gewisse Veranstaltungen besuchen – für Jugendliche unter 16 Jahren sind die Regeln noch einmal deutlich strenger. Diese dürfen beispielsweise gar keinen Alkohol trinken, außer wenn Sie in Begleitung von Erziehungsberechtigten sind. Da die Regeln im Einzelnen relativ kompliziert sind, gibt es eine Übersichtstabelle, die wir Ihnen HIER verlinkt haben.
Wenn nun Vereine oder Veranstalter ein Fest organisieren wollen, bei dem auch Jugendliche teilnehmen dürfen – dann gibt es außerdem weitere Aspekte zu beachten. So muss zum Beispiel ein Jugendschutzbeauftragter bestimmt werden, Einlasskontrollen müssen durchgeführt werden und minderjährige Besucher müssen durch einen Stempel oder ein Bändchen besonders gekennzeichnet sein. Das ist nur eine der Hürden, die sich dabei für Veranstalter stellt. Auf der Seite des Landratsamtes gibt es deshalb eine Übersicht mit Informationsmaterial, sowie einen Leitfaden für Vereinsfeiern. Sollten sich Veranstalter dazu entscheiden, keine Jugendlichen auf ihren Festen zuzulassen, dann braucht es all diese Bestimmungen beispielsweise nicht.
Ein weiterer Aspekt des Jugendschutzes ist die Suchtprävention. Hierzu gab der Suchtberater Christoph Simbeck von der Suchtberatungsstelle Neon in Rosenheim einen Einblick in die Psyche von Jugendlichen: Denn bei der Prävention sei es besonders wichtig, auf die äußeren Einflüsse und auch auf die Einstellung von Jugendlichen zum Thema Drogen (auch Alkohol ) einzugehen. Außerdem sei es besonders wichtig, auf das Konsumverhalten einzugehen und zu prüfen, warum die Jugendlichen Alkohol konsumieren.
In diesem Zusammenhang stellte auch der Kreisjugendring ihre "Sansibar" vor: Ein Projekt, das eine Alternative zu alkoholischen Getränken bieten kann. Bei der "Sansibar" handelt es sich um eine kleine Bar, die beim Kreisjugendring ausgeliehen werden kann. Dort können dann alkoholfreie Cocktails angeboten werden. Der Kreisjugendring bietet dafür auch "Cocktail-Workshops" an.
Wie die Beteiligten erläuterten, sei es für Jugendliche in der Selbstfindungsphase enorm wichtig, grundsätzlich feiern zu können. Deshalb müssten Jugendliche auch weiterhin die Möglichkeit haben, an Festen, Veranstaltungen und feiern teilzunehmen – oder auch Clubs zu besuchen. Dennoch brauche es hierfür einen Rahmen – und auch Regeln, nach denen die Veranstalter handeln können, um eine gewisse Handlungssicherheit zu haben und rechtlich abgesichert zu sein.