23.08.17
Hans Söllner will den Thumsee vor dem Verkauf retten

Nicht mit Hans Söllner.
(c) Bild Archiv
Liedermacher Hans Söllner legt immer wieder seinen Finger in offene Wunden – diesmal richtete sich seine Kritik an den geplanten Verkauf des Thumsees, einem Bad Reichenhaller Filet-Stück.
Auf seiner Facebook-Seite schrieb Söllner bereits am vergangenen Freitag:
"Ich finde der Thumsee gehört allen und nicht einem. Ich bin erschüttert, dass der Bürgermeister Herbert Lackner oder auch unser Landrat Georg Grabner glauben, dass sie das nichts angeht. Es geht um unsere Heimat und ich weiß doch, wie alle anderen auch, wenn irgendwelche ausländischen Investoren dieses Stück Land kaufen, wie schnell es für uns, die Einheimischen nicht mehr zugänglich ist. Ein Zaun und dann können wir Jahrzehnte klagen."
Wer Söllner kennt, der weiß: Nicht nur reden, sondern machen. Deshalb sein Vorschlag - wenn 5000 Bad Reichenhaller Bürger 1000 Euro übrig hätten, könnten sie den Thumsee gemeinsam kaufen, um ihn im Anschluss der Allgemeinheit zu schenken. Dieser Vorschlag löste dabei viele Netzreaktionen aus: Die einen finden es gut, die anderen werfen Söllner vor sich nicht genau mit der Sachlage auszukennen. "Der Thumsee wird immer für die Allgemeinheit zugänglich sein - ganz egal wer ihn kauft. Da gibt's ein bayerisches Gesetz dazu."

Ein Blick in die Bayerische Verfassung macht klar: Artikel 141, Absatz 3 garantiert den freien Zugang zu allen bayerischen Naturschönheiten. Das ist in Bayern ein einzigartiges Gesetz - es gibt in der gesamten Bundesrepublik keine vergleichbare Gesetzgebung.
Dieser freie Zugang kann jedoch schon durch einen privaten Käufer eingeschränkt werden: Ein Beispiel aus dem Jahr 2014 stellt dabei der Tegernsee dar. Hier gab es jahrelang Streitigkeiten im Bezug auf die öffentliche Zugänglichkeiten des Sees. Fazit: In so einem Fall muss sich dann dringend die jeweilige Kommune um den Erhalt der öffentlichen Zugänglichkeit kümmern. Erstens hat sie sowohl die rechtliche Möglichkeit als auch die rechtliche Verpflichtung dazu. Sie könne beispielsweise entgegenwirken, indem sie sich am Kauf in irgendeiner Form beteiligt.
Sollte es jedoch wirklich zum Äußersten kommen, das heißt sollte der See wirklich nicht mehr zugänglich sein, dann könnte das Landratsamt theoretisch entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Am Ende landen solche Fälle meistens vor Gericht, jedoch mit positivem Ausgang für die Allgemeinheit.