29.04.16
Halbautomatische Langwaffen dürfen nicht benutzt werden

Den ein oder anderen Jäger wird das sicherlich ärgern: Sie dürfen auch vorerst keine halbautomatischen Langwaffen benutzen, die Magazine mit mehr als zwei Patronen aufnehmen können.
Darauf hat das Landratsamt des Berchtesgadener Landes heute hingewiesen. Demnach werden solche Gewehre auch künftig nicht in die Waffenbesitzkarte eingetragen. Kurzwaffen sind davon vorerst nicht betroffen. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Darin heißt es, dass Jägern das Bedürfnis für solche Waffen aberkennt wird.