29.03.17
Gericht verhandelt über Baumstämme im Nationalpark Berchtesgaden

um herumliegende Baumstämme im
Nationalpark Berchtesgaden
Update 18 Uhr:
Der Freistaat ist nicht verpflichtet, die umgestürzten Bäume zu beseitigen. Das hat das Oberlandesgericht heute klar gemacht.
Der klagende Landwirt hat daraufhin seine Berufung gegen das Urteil Landgericht Traunstein zurück.
Erstmeldung:
Herumliegende Baumstämme: Das ist eigentlich kein Grund für einen Gerichtsprozess. Am Oberlandesgericht München ist das anders. Da wird heute über die Frage verhandelt, ob der Freistaat Bayern herumliegende Bäume im Nationalpark Berchtesgaden entfernen muss.
Der Kläger sieht seine Weiderechte auf drei Almen im Nationalpark unzumutbar stark beeinträchtigt. Die Baumstämme sind unüberbrückbare Barrieren für sein Vieh, sagt er. Außerdem besteht Verletzungsgefahr für die Tiere, so das Argument.
Das Landgericht Traunstein hat dem Kläger in erster Instanz nur zugestanden, dass er die Bäume selbst beseitigen darf.