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29.08.18

Geldstrafe wegen verdorbener Lebensmittel

Amtsgericht_gericht
©Symbolbild

Laufen / Schönau am Königssee. Wegen Hygieneverstößen hat das Amtsgericht in Laufen eine Hotelchefin zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Angeklagte hatte in ihrem Hotel in Schönau am Königssee Anfang des Jahres Besuch von Lebensmittelkontrolleuren. Diese haben laut Staatsanwaltschaft „erhebliche Mängel“ in der Küche, in Kühlräumen und im Gefrierraum gefunden – und verdorbenes Putenfleisch, das möglicherweise ausgegeben werden sollte. Das Gericht in Laufen hat die Frau zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Die Angeklagte hat das Urteil auch bereits akzeptiert.



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