21.12.16
Gehwege müssen geräumt werden

Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 19
Uhr geräumt werden.
Gehwege müssen im Winter gesichert werden – verantwortlich dafür sind die Grundstückseigentümer und die Hausbesitzer.
Darauf weist die Stadt Freilassing auf ihrer Facebookseite heute hin. Demnach sind die Gehsteige an Werktagen von 7 bis 19 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 19 Uhr von Schnee zu befreien. Bei Schnee- oder Eisglätte müssen sie außerdem mit Sand oder anderen geeigneten Stoffen bestreut werden. Nicht erlaubt ist Tausalz oder andere ätzende Mittel.