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24.10.19

Gegner übergeben Listen

Region: Matulusgarten Freilassing
© Peter Kirsch - Nein zum Matulusgarten

Freilassing - Seit fast einem Jahr gibt es konkrete Pläne zur Bebauung des Matulusgarten an der Matulusstraße in Freilassing. Seit genau so langer Zeit gibt es Projektgegner und die gehen jetzt einen entscheidenden Schritt.

Die Sorge um Pflanzen und Tiere, zugeparkte Straßen, ein verändertes Ortsbild und andere Argumente sprechen für die Bürgerinitiative „Nein zum Matulusgarten“ klar gegen eine geplante Bebauung des Martulusgarten in Freilassing.

Ab Samstag startet die Initiative deshalb mit der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren "Nein zum Matulusgarten". Am Donnerstagvormittag hat sie deshalb der Stadt die Blanko-Unterschriftenlisten zur Kenntnisnahme übergeben. 

Die Bürgerinitiative wirft der Stadt Freilassing auch vor,  mit den Plänen nicht den tatsächlich Bedarf der Stadt zu treffen. 122 Wohnungen sind geplant, über die Hälfte davon sollen Eigentumswohnungen werden, nach Informationen des Freilassinger Anzeigers sind von den restlichen Mietwohnungen nur etwa 12 Stück gefördert. Die verbleibenden Mietwohnungen liegen, nach Kalkulationen der Bürgerinitiative mit 12 bis 14 Euro Kaltmiete pro m² klar über den leistbaren Verhältnissen. Die Bürgerinitiative sieht da des Weiteren auch ein Versäumnis der Stadt, dass es keine bedarfsgerechte Wohnraumanalyse gebe. 

 

Wie es weitergeht

Ab Samstag werden in Freilassing Unterschriften gesammelt. Die Unterschriftensammlung startet am Samstag in der Freilassinger Fußgängerzone. Außerdem werden die Listen in Cafés und Arztpraxen der Stadt ausgelegt und können auch online unterzeichnet werden. Rund 1.200 Unterschriften werde benötigt - wenn die beisammen sind übergibt die Bürgerinitiative die Unterschriftenlisten der Stadt Freilassing.

Die Stadtverwaltung hat dann einen Monat Zeit, das Bürgerbegehren auf seine Zulässigkeit zu prüfen - das umfasst sowohl die nötige Anzahl an Unterschriften als auch die formale Korrektheit. Unterschriftsberechtigt sind EU-Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten ihren Wohnsitz in Freilassing haben. 

 

 



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