19.04.24
Frühlingsfest startet

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Doch ab wann gilt das Cannabis-Verbot?
Freilassing / Region - „Auf bayerischen Volksfesten darf nicht gekifft werden.“ So lautet ein Beschluss der bayerischen Staatsregierung aus dieser Woche. Doch mit dem Frühlingsfest in Freilassing startet heute schon das erste Volksfest bei uns in der Region – ab wann gilt dieses Verbot dann? Auf BAYERNWELLE-Anfrage hat die Staatsregierung jetzt Einzelheiten genannt.
Der Landtag will das Cannabis-Verbot für Volksfeste noch vor der Sommerpause umsetzen. Das hat ein Ministeriumssprecher auf Anfrage mitgeteilt. Denn bis ein entsprechendes Gesetz erarbeitet ist, brauche es eben Zeit. Außerdem müssten vor diesem Hintergrund auch weitere Gesetze - wie zum Gesundheits- und Jugendschutz - überarbeitet werden.
Für die anstehenden Frühlingsfeste in Freilassing oder Anfang Mai in Traunstein heißt das grundsätzlich: Kiffen ist erlaubt – aber auch hier gibt es große Ausnahmen: Wenn Kinder oder Jugendliche unter 18 auf einem Fest sind, darf sowieso nicht gekifft werden. Das sieht auch schon das Gesetz der Bundesregierung vor. Für andere Bereiche gelten übrigens die gleichen Regeln, wie fürs Rauchen: In Innenräumen zum Beispiel darf ebenfalls nicht gekifft werden. Das schließt auch das Bierzelt mit ein.
Das Cannabis-Verbot soll dann bayernweit auch in Biergärten und einigen Parks gelten.