30.03.17
Freistaat muss Bäume im Nationalpark Berchtesgaden nicht beseitigen

Nationalpark Berchtesgaden müssen nicht
vom Freistaat Bayern weggeräumt werden
In einem Streit um umgestürzte Bäume im Nationalpark Berchtesgaden ist am Oberlandesgericht München das Urteil gefallen. Die Stämme müssen nicht vom Freistaat Bayern entfernt werden.
Ein Landwirt hat geklagt. Er hat seine Weiderechte auf drei Almen im Nationalpark durch die herumliegenden Bäume stark beeinträchtigt gesehen. Der Landwirt hat kritisiert, dass die herumliegenden Bäume unüberbrückbare Barrieren für sein Vieh darstellen. Allerdings hat er seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Traunstein schließlich zurückgezogen.
Es hat dem Kläger lediglich zugestanden, dass er die Bäume selbst beseitigen darf. Laut dem Oberlandesgericht ist der Freistaat nicht verpflichtet, die Bäume zu beseitigen. Es gibt lediglich einen Anspruch darauf, dass die Almwiesen so erhalten werden, dass die Tiere satt werde und sich unterstellen können.