23.11.17
Freilassinger Physiotherapeut vor Gericht

einer Patientin sexuell vergangen haben.
(c) Symbolbild
Ein Physiotherapeut aus Freilassing war vor dem Amtsgericht Laufen angeklagt, weil er sich an einer Patientin sexuell vergangen haben soll.
Während der Behandlung soll er die Situation ausgenutzt haben. Die Frau hat den Therapeuten angezeigt. Der Angeklagt hat vor dem Amtsgericht Laufen Einspruch eingelegt, ist dann aber nicht vor Gericht erschienen. Der Strafbefehl ist damit rechtswirksam; auf sexuellen Übergriff stehen laut Strafgesetzbuch mehrere Monate bis Jahre Haft.