19.07.18
Ferienwohnungen nachträglich genehmigt

© Bayernwelle SüdOst Archiv
Laufen. Seit vielen Jahren gibt es in Kulbing bereits einige Ferienwohnungen. Diese wurden in den 1960ern erbaut: damals reichte dafür ein einfacher Bauantrag.
Mittlerweile muss für solche Wohnungen auch eine Genehmigung als Beherbergungsbetrieb vorliegen. Die Wohnungen wurden so quasi ungewollt zu Schwarzbauten. Der Stadtrat in Laufen hat in seiner letzten Sitzung eine nachträgliche Genehmigung erteilt.
Jetzt muss nur noch der Landrat diesen Antrag durchwinken, dann sind die Ferienwohnungen auch wieder rechtlich weiß getüncht.