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24.10.20

Erste Entscheidungen zu Klagen

justizia-neu
© BAYERNWELLE-Archiv

UPDATE FREITAGABEND:

Berchtesgadener Land – Das Verwaltungsgericht München hat noch am Freitag über zwei Klagen gegen die Coronabeschränkungen im Berchtesgadener Land entschieden. Ein Gastwirt bekam Recht, die Klage einer Schülerin wies das Gericht zurück.

Ein Gastwirt hatte gegen die Bestimmung des Landratsamtes geklagt, wonach Gaststätten ihre Lebensmittel nur bis 20.00 Uhr außer Haus verkaufen durften. Das Gericht gab ihm recht. Landrat Bernhard Kern gab noch am Freitag bekannt, dass diese Einschränkung ab sofort wegfällt. Die Gaststätten im Berchtesgadener Land dürfen ab sofort also auch später am Abend noch Essen ausliefern.

Nicht erfolgreich war die Klage einer Schülerin aus dem Berchtesgadener Land. Sie wollte erreichen, dass sie ihr Gymnasium in Traunstein wieder besuchen darf. Das verbietet die Allgemeinverfügung des Landratsamtes. Die Schülerin verwies unter anderem auf eine direkt bevorstehende Prüfung. Das Gericht sah es anders: Die Einschränkung sei angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen im Berchtesgadener Land „verhältnismäßig“.

ERSTMELDUNG DONNERSTGABEND:

Berchtesgadener Land - Mehrere Unternehmer aus dem Berchtesgadener Land klagen gegen die Beschränkungen, die der Landkreis Anfang der Woche verhängt hat.

Das Verwaltungsgericht in München hat am Donnerstagabend bestätigt, dass unter anderem ein Gastronom gegen die Schließung seines Betriebes klagen will. Außerdem reicht ein Hotel aus dem Berchtesgadener Land eine Klage ein - stellvertretend für alle Unternehmen und Betriebe, die im Moment eingeschränkt sind. Die Kläger wollen auf diese Weise prüfen lassen, ob die zweiwöchigen Maßnahmen rechtmäßig und verhältnismäßig sind. Es gehe um die Existenz für viele Betriebe, die am momentanen Ansteigen der Coronazahlen keine Schuld hätten, so das Reichenhaller Unternehmerforum in einer Stellungnahme.

Außerdem klagt auch eine Schülerin aus dem Berchtesgadener Land: Sie will im Landkreis Traunstein wieder zur Schule gehen dürfen. Auch das ist im Moment nicht erlaubt.

Landrat Bernhard Kern sagte am Freitag im BAYERNWELLE-Interview zu den Klagen: "Insgesamt sind wir uns sehr, sehr sicher, dass die Allgemeinverfügung den Klagen standhält". Die Verfügung sei unter anderem vom Freistaat Bayern und der Regierung von Oberbayern überprüft und genehmigt worden.



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