15.01.21
Einschränkungen beim Wochenend-Ausflug
Berchtesgadener Land - Schnee und Sonnenschein treiben die Ausflügler regelmäßig in den Landkreis Berchtesgadener Land. Aber seit dieser Woche gelten im Berchtesgadener Land strengere Regeln für Ausflüge.
Seit Mittwoch / 13. Januar, 0.00 Uhr gilt für den Landkreis Berchtesgadener Land eine Allgemeinverfügung. Das heißt: kein Bürger aus einem anderen Landkreis darf ins Berchtesgadener Land fahren. Auch nicht um einfach nur mit dem Hund spazieren zu gehen. Nur mit einem triftigen Grund ist die Einreise erlaubt. Bedeutet – auf dem Weg zur Arbeit, Arztbesuche, Einkaufen oder ein Besuch bei der Familie. Wer dagegen verstößt muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen. Die neue Regel soll vor allem verhindern, dass weiter Ausflügler von außerhalb ins Berchtesgadener Land kommen. Sie gilt erst einmal bis 31. Januar.
Auch die Bürger im Landkreis Berchtesgadener Land sind eingeschränkt. So gilt weiterhin der 15-km-Radius. Auch diesen darf ein Bürger nur aus einem triftige Grund verlassen. Landrat Bernhard Kern weißt nochmal explizit darauf hin, dass ein Spaziergang an der frischen Luft KEIN triftiger Grund ist, weiter als 15 Kilometer zu fahren.
Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie HIER.
+++ Erstmeldung +++
Der Landkreis Berchtesgadener Land will verhindern, dass Ausflügler von auswärts ab sofort weiter ins Berchtesgadener Land zum Wandern oder Schlittenfahren kommen. Deswegen werde Landrat Bernhard Kern noch heute / 11. Januar eine Allgemeinverfügung erlassen, berichtet die Heimatzeitung.
Demnach sollen tagestouristische Ausflüge für Personen aus anderen Landkreisen ab sofort verboten sein. "Auch wenn es bei uns sehr schön ist, dürfen Personen aus anderen Landkreisen erst einmal nicht mehr zu uns reinfahren", so Kern.
Auch die Menschen aus dem Berchtesgadener Land selbst dürfen ab sofort nicht mehr weiter als 15km für einen Ausflug wegfahren. Ab dem 11. Januar gilt nämlich bayernweit die neue 15-km-Regel: Ausflüge sind nur noch in einem Umkreis von 15km um den Wohnort erlaubt. Die Polizei soll das in "Hotspot"-Regionen auch überprüfen, zB mit Kontrollen an Wanderparkplätzen.
Der Landkreis Berchtesgadener Land hat aktuell in Bayern mit die höchsten Corona-Neuinfektionszahlen. (Diese 15-km-Regel gilt ausdrücklich nicht für Fahrten in die Arbeit, zur Familie oder zum Einkaufen).
Diese 15-km-Regel gilt in ganz Bayern für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200. Der Landkreis Traunstein liegt (Stand Montagfrüh) noch unter diesem Wert. Hier gilt die 15-km-Regel also derzeit nicht.