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10.02.15

Doppelmord-Prozess: Zweifel an Aussage des Angeklagten

Im Prozess um den Doppelmord an einem Ehepaar aus Aschau sind Zweifel an der Schilderung des Angeklagten aufgekommen. Heute hat der Rechtsmediziner am Landgericht Traunstein sein Gutachten über die Verletzung der Opfer verlesen. Die Todesursache bei dem Ehemann war Verbluten, infolge der Stichverletzungen. Die Frau ist durch stumpfe Gewalteinwirkung ums Leben gekommen. Allerdings sind hier erste Zweifel aufgetaucht. Der Angeklagte hat bisher angegeben: die Frau einmal mit einem Dachgepäckträger geschlagen zu haben. Ein Sachverständiger hat heute aber die Verletzungen der Frau genau erklärt: und diese sind so schwer, dass sie nach Einschätzung des Experten nicht von einem einzigen Schlag herrühren können.

Außerdem hat eine Sachverständige ein DNA-Gutachten vorgelegt. Demnach sind Spuren des Angeklagten in dem Aschauer Haus, an den Leichen und am Wagen der Opfer gefunden worden. Damit soll der Angeklagte die Leichen weggeschafft haben. Der Mann hat die Tat bereits gestanden.



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