19.09.24
Bundespolizei verweigert kroatischen Fußballfans die Einreise
Freilassing/Piding - Die Bundespolizei stellte im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen am Dienstag (17. September) zahlreiche kroatische Fußballfans fest. Für einige der Fußballanhänger war die Fahrt zur Champions-League-Begegnung jedoch an der Grenze zu Ende.
Nach Mitternacht kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Schwarzbach ein Fahrzeug mit zehn Personen. Die Insassen, alle kroatische Staatsbürger und Anhänger des Fußballclubs Dinamo Zagreb im Alter zwischen 19 und 32 Jahren, waren unterwegs nach München. Bei der Überprüfung wurde klar, dass gegen einen 32-jährigen Kroaten eine Fahndungsausschreibung vorlag. Zudem ist der Mann in der Vergangenheit bereits polizeilich aufgefallen.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs stellte die Bundespolizei bei sechs der zehn Männern Schutzbewaffnung, wie Mundschutz, Kampfsport-Handschuhe und Bandagen, ein verbotenes Tierabwehrspray sowie eine Sturmhaube fest. Drei der Insassen hatten zudem szeneartige Sticker einer Ultragruppierung in ihrem Reisegepäck. Die Bundespolizei verweigerte die Einreise, die sechs Kroaten mussten nach Österreich zurück. Die übrigen Fans durften ihre Reise nach München fortsetzen.
Um 04:10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei ein weiteres Fahrzeug. Auch die vier Insassen aus Kroatien im Alter von 23 bis 28 Jahren wollten zum Fußballspiel ihrer Mannschaft nach München. Bei der Durchsuchung des 29-jährigen Kroaten entdeckte die Polizei in dessen Unterhose zwei Böller der Kategorie "F-4", für die er keine behördliche Erlaubnis vorweisen konnte. Bei ihm besteht deshalb der Tatverdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Im Fahrzeug befanden sich zudem eine Leuchtfackel und Sticker einer Ultragruppierung, die einem 23-jährigen Kroaten zugeordnet werden konnten. Nach der Befragung aller Insassen und in Anbetracht der Gesamtumstände hat die Bundespolizei dem 29-jährigen Kroaten die Einreise in das Bundesgebiet verweigert. Er wurde nach Österreich zurückgewiesen. Seinen Begleitern wurde die Weiterreise gestattet.