02.06.15
Brand in Schneizlreuth: Haftbefehl erlassen
Der Grossbrand in Schneizlreuth mit sechs Toten hat ein juristisches Nachspiel – das steht jetzt fest. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat heute mitgeteilt, dass gegen den Geschäftsführer einer Veranstaltungs GmbH ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Es besteht der Verdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den 46-jährigen erlassen. Die Firma des Mannes nutzt seit längerer Zeit den abgebrannten Bauernhof. Das denkmalgeschütze Gebäude war zu einem Event-Stadl umgebaut.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass gegen Vorschriften verstoßen worden sein soll. Demnach hat es für die Nutzung als Schlafstätte im Obergeschoss keine Genehmigung gegeben. Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann das auch gewusst haben. Sie wirft ihm vor, bereits vor sechs Jahren bewusst auf ein Genehmigungsverfahren für Gästebetten verzichtet zu haben.
Bei dem Brand sind sechs Männer getötet worden. Acht weitere haben zum teil schwere Verletzungen erlitten.