26.10.16
"Blutgrätsche-Prozess" von Anger geht in die zweite Runde

verletzt worden. Er fordert 9.500 Euro
Schmerzensgeld.
Es ist keine Blutgrätsche gewesen: Am ersten Prozesstag am Oberlandesgericht München um einen schwerverletzten Fussballer aus Anger ist die Beweisaufnahme begonnen worden – heute wird sie fortgesetzt.
Es sollen weitere Zeugen gehört werden. Unter anderem der Schiedsrichter der Begegnung. In einer ersten Stellungnahme hat das Gericht ein Foul an dem Angerer zwar nicht als typische Blutgrätsche eingeschätzt. Der Gegenspieler hat aber bewusst in Kauf genommen den 29-Jährigen "ganz erheblich zu schädigen", heißt es.
Der Angerer hat einen Gegenspieler des FC Hammerau auf 9.500 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Er hat ihn gefoult. Dabei hat sich der Angerer einen Schien- und Wadenbeinbruch zugezogen. Vier Monate hat er nicht arbeiten können. Auch Sport ist seit dem nicht mehr möglich.