05.12.18
Bewährungsstrafe für Onlinebetrügerin

Freilassing / Laufen - Das Amtsgericht Laufen hat heute Vormittag sein Urteil gegen eine Onlinebetrügerin gesprochen. Die Frau erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
Die Freilassingerin hatte sich mehr als achtzig Male im Internet Waren bestellt, für die sie dann aber nicht selbst gezahlt hat. Vielmehr hatte sie die Waren auf den Namen anderer Personen bestellt, davon war das Gericht überzeugt. Ein Dreivierteljahr soll das so gegangen sein – mit erheblichen Schäden für die geprellten Internethändler.
Das Urteil gegen die Frau ist noch nicht rechtskräftig.