08.09.23
Bewährung für Exhibitionisten im Zug
Laufen - Neun Monate auf Bewährung: Das ist die Strafe gegen einen Exhibitionisten. Über seinen Fall verhandelte jetzt das Amtsgericht in Laufen.
Der Angeklagte hatte vor etwa einem Jahr in einem Zug auf der Strecke Freilassing-Teisendorf angefangen, sich mitten im Abteil selbst zu befriedigen. Als eine Frau daraufhin das Abteil wechseln wollte, hatte der Mann die Frau betatscht. – Eigentlich sollte der Fall diese Woche in Laufen vor Gericht verhandelt werden. Da der Angeklagte aber nicht erschien, wurde laut Chiemgau24 der ursprüngliche Strafbefehl nun rechtskräftig: Er lautet auf neun Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung.