08.11.23
Betrüger zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt
Laufen - Wegen mehrfachen Tankbetrugs hat das Amtsgericht Laufen zwei junge Männer zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Die beiden hatten in mehreren Fällen bei Tankstellen im Berchtesgadener Land getankt, ohne für den Sprit zu bezahlen. Tatsächlich bezahlt hatten sie jeweils nur ein Getränk. Da beide noch unter das Jugendstrafrecht fallen, entschied sich der Richter für gemeinnützige Arbeit als Strafe: einer der Angeklagten muss 20 Stunden ableisten, der andere 40. Außerdem muss einer der beiden Angeklagten auch noch 250 Euro als Geldauflage bezahlen.