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20.11.24

Bei falschem "E-Bike-Shop" mitgewirkt: Anklage wegen Geldwäsche

Justiz
Symbolbild
©​ Pixabay

Laufen / Bad Reichenhall - Geldwäsche: So lautet die Anklage gegen einen Reichenhaller am Amtsgericht Laufen. Er soll Geld von einem Fake-Shop erhalten, und dieses dann an andere weiter überwiesen haben.

Insgesamt 60 Taten im Wert von knapp 23.000 Euro legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last. Unbekannte Täter haben dem Angeklagten demnach regelmäßig Geld überwiesen: Die stets ähnlichen Beträge waren Anzahlungen für E-Bikes. Das Problem: Es handelte sich um einen Fake-Shop; die Käufer haben die Ware nie erhalten. Die Rolle des Angeklagten bei der Betrugsmasche war es dabei, das Geld dann an andere zu überweisen. Etwa ins Ausland, oder an eine andere Firma, so die Staatsanwaltschaft.

Deshalb muss sich der Reichenhaller heute Vormittag auch wegen „Leichtfertiger Geldwäsche in 60 Fällen“ verantworten.



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