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29.04.15

Badylon: Stadt veröffentlich Gegendarstellung

Freilassing Ortsschild
Symbolfoto

Am Montag hat sich der Stadtrat Freilassing bei den Diskussionen um das Badylon noch fast die Köpfe eingeschlagen – mittlerweile hat die Stadt eine Stellungnahme veröffentlicht. Dabei geht es um zwei Zeitungsartikel über die Planungen zum Erholungspark.

In der Gegendarstellung wird die Berichterstattung als verfremdet bezeichnet. Von inhaltlichen Ungereimtheiten und falschen Tatsachenbehauptungen ist die Rede. Laut der Stadt sind die Aussagen in den Artikeln dazu geeignet, ruf- oder gar geschäftsschädigend zu sein. In den Artikeln ist das Vergabeverfahren im Rahmen eines Architektenwettbewerbs kritisiert worden. Dem Stadtrat wird vorgeworfen 200.000 Euro für nichts und wieder nichts ausgegeben zu haben. Dem widerspricht das Gremium.

Die ausführliche Gegendarstellung finden Sie nachfolgend.

 

 

Gegendarstellung der Stadt Freilassing im Wortlaut:

Vergabeverfahren für den Neubau des Badylons: Verfremdete Berichterstattung über den Teilbereich „Architektenwettbewerb“

Gegendarstellung der Stadt Freilassing zum Artikel „Der Sieger ist uns zum Planen zu schlecht“ in der Südostbayerischen Rundschau vom 11.4.2015 und zum Artikel „Sieger des Architekten-Wettbewerbs ausgebootet“ im Freilassinger Anzeiger vom 11./12.4.2015

Die Stadt Freilassing sieht sich genötigt, auf zwei Presseartikel zu reagieren und sowohl inhaltlichen Ungereimtheiten entgegenzutreten als auch falsche Tatsachenbehauptungen richtigzustellen. Denn die erfolgte Berichterstattung ist dazu angetan, das Projekt „Neu-bau Badylon“ in seiner Gesamtheit zu gefährden und finanziellen Schaden für alle Beteiligten zu verursachen. Dies kann auch nicht im Sinne der Lokalzeitungen und den journalistischen Grundsätzen sein.

Beide erwähnten Presseartikel beruhen nicht auf einer Presseerklärung der Stadt Freilassing, sondern rein auf Selbstrecherche und Informanten eines Journalisten. Auch wurde der Stadt keine ausreichende Gelegenheit geboten, zu den in den Artikeln enthaltenen Behauptungen Stellung zu beziehen.

Viel schlimmer wiegt aber, dass hier aus den Reihen des Stadtrats Informationen aus nicht-öffentlicher Stadtratssitzung an die Presse weiter gegeben wurden.

Die Stadt Freilassing distanziert sich ausdrücklich von den Darstellungen in den beiden Presseberichten. Die Aussagen in den Artikeln sind dazu geeignet, ruf- oder gar geschäftsschädigend zu sein. Wertende Aussagen in Vergabeangelegenheiten aus nicht öffentlichen Sitzungen sind zudem geeignet, die Rechte Dritter zu verletzen und dürfen deshalb nicht in die Öffentlichkeit getragen werden.

Grundsätzlich behandelt die Stadt Freilassing öffentliche Beratungsgegenstände in öffentlicher Sitzung und gibt die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in regelmäßigem Turnus der Öffentlichkeit bekannt, sobald die Gründe für die Geheimhaltung wegfallen.

Architektenwettbewerb nur ein Teil des großen Vergabeverfahrens

Zum Hintergrund der Badylon-Ausschreibung ist anzumerken: Ein EU-weites Auslobungsverfahren für die Planungsleistungen für das Hallenbad ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Stadt Freilassing hat mit der EU-Bekanntmachung vom 30.05.2014 ein Verfahren laut der „Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen“ (VOF-Verfahren) mit einem integrierten Wettbewerb ausgelobt. Die Gewichtung im Verfahren wurde innerhalb des Presseartikels völlig unklar und teilweise falsch dargestellt. Das Auslobungsverfahren beinhaltet einen Wettbewerb für Architekten mit einer Gewichtung von 30 Prozent sowie weitere Vergabekriterien mit einer Gewichtung von 70 Prozent. Das heißt, dass ein erster Platz im Architektenwettbewerb nur knapp ein Drittel des Anforderungskataloges beinhaltet, die weiteren 70 Prozent erfolgen über zusätzliche Kriterien im Verhandlungsverfahren.

Durch den ausgeschriebenen Wettbewerb wurden der Stadt Freilassing acht Planungskonzepte von ausgewählten Planungsbüros vorgelegt. Ein Preisgericht bewertete die Entwürfe. Diese Wettbewerbsentwürfe stellen bereits die Grundstufe eines Vorentwurfs dar. Im Gegensatz zur Behauptung im Artikel, die Architekten hätten Gelder ohne Gegenleistung eingestrichen, muss betont werden, dass bereits mehrere Hundert Arbeitsstunden für die Entwicklung eines Wettbewerbsentwurfs aufgewendet werden müssen. Die Summe der Preisgelder betrug deshalb entsprechend den einschlägigen Richtlinien 127.000 €, als Gegenleistung für die Planungskonzepte der teilnehmenden Büros. Und nochmals zur Verdeutlichung, um dem falschen Eindruck des Artikels entgegenzutreten: Tatsache ist, dass die dabei vergebenen Platzierungen nur zu 30 Prozent in das Verhandlungsverfahren einfließen.

Erster Preisträger des Architekten-Wettbewerbs (30 Prozent) ist die ARGE Krieger Architekten/Ingenieure Riehle & Assoziierte, wobei das Preisgericht dabei aus überwiegend nicht-ansässigen Architekten (Fachpreisrichter), Mitgliedern des Stadtrats und Mitarbeitern aus dem Rathaus bestand.

Im folgenden Verhandlungsverfahren (70 Prozent) überzeugte allerdings das Büro Löweneck und Schöfer das Vergabegremium, das aus dem Ersten Bürgermeister, Vertreter aller Fraktionen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bestand. Damit wurde es Endsieger des gesamten Auslobungsverfahrens. Dieses Büro war im Architektenwettbewerb (Gewichtung 30 Prozent) Dritter geworden. Somit ist - entgegen der falschen Tatsachenbehauptung im Artikel - der Sieger des Gesamtverfahrens das Büro Löweneck und Schöfer, das auch folgerichtig mit der Planung beauftragt wird.

Und nochmals zur Verdeutlichung: Der Wettbewerbsbeitrag des Büros Löweneck und Schöfer stellt bereits die Grundstufe des Vorentwurfs dar, auf die die weitere Planung aufgebaut werden kann. Auf dieser Basis kann der Förderantrag für den Neubau Badylon termingerecht eingereicht werden. Somit wurden bereits planerische Leistungen erbracht – entgegen den falschen Behauptungen im Artikel.

Badylon-Neubau „ja“ oder „nein“ ?

Nun hatte das letztlich im Gesamtverfahren unterlegene Büro ARGE Krieger Architekten/Ingenieure Riehle & Assoziierte einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt, weil es mit seiner Bewertung nicht einverstanden war.

Das Nachprüfungsverfahren kann die Verfahrensdauer erheblich verlängern. Dies hat wiederum zur Folge, dass die Auftragsvergabe an den Sieger des Gesamtverfahrens gehemmt und die staatliche Förderung von bis zu 30 Millionen Euro in Gefahr ist. Für die Stadt stand also letztlich die grundlegende Frage im Raum: Kann das Badylon für die Bürgerinnen und Bürger überhaupt verwirklicht werden, also die Entscheidung „ja“ oder „nein“. Aus diesem entscheidenden Grund hat sich die Stadt Freilassing mit dem unterlegenen Büro geeinigt und somit das Verfahren abgeschlossen.

Es ist gefährlich, Informationen aus nicht-öffentlicher Sitzung in die Öffentlichkeit zu tragen, die dazu geeignet sind, erhebliche finanzielle oder rechtliche Auswirkungen nach sich zu ziehen, besonders dann, wenn die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist.

 



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