30.03.17
Asbest freigesetzt: Prozess in Laufen

es heute um bei Reinigungsarbeiten
freigesetztes Asbest
Durch Reinigungsarbeiten wissentlich andere Menschen und die Umwelt gefährden – das ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Ein Mann steht deshalb heute vor dem Amtsgericht Laufen.
Er soll bei Reinigungsarbeiten eines Lagergebäudes einen Hochdruckreiniger verwendet haben. Damit hat er das Wellbetondach des Lagergebäudes bearbeitet. In dem Dach ist aber Asbest nachgewiesen worden. Dieser Stoff stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Durch die Verwendung eines Hochdruckreinigers ist es also zur Abtragung der Oberfläche gekommen – das heißt, es ist nachweislich Asbest freigesetzt worden.
Obwohl der Angeklagte darauf aufmerksam gemacht worden ist, soll es knapp einen Monat später erneut zu zwei solchen Vorfällen gekommen sein. Dabei sind Nachbargrundstücke mit Asbest verunreinigt worden. Der Mann muss sich wegen fahrlässigem Umgang mit gefährlichen Abfällen verantworten.