05.02.15
Arbeitgeber müssen Schwerbehinderte einstellen
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen schwerbehinderte Arbeitnehmer einstellen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Traunstein heute hin. Fünf Prozent der Stellen müssen mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein. Sollte diese Vorgabe nicht erfüllt werden, drohen Strafzahlungen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet die Beschäftigung von schwerbehinderten bei der Agentur für Arbeit nachzuweisen. Und zwar bis spätestens 31. März.