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18.08.17

Anwälte legen offiziell Revision im Messerstecher-Prozess ein

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Die Entscheidung ist gefallen:
schuldig dem Totschlag

Update Donnerstag:

Nun ist es offiziell - die Verteidiger des Mannes aus Altötting gehen in die Revision.

Aus ihrer Sicht ist das Urteil falsch. Der 46-jährige hat in Notwehr gehandelt, so die Anwälte.

Update:

Im Prozess zu einer tödlichen Messerattacke auf einer Feier in Ainring ist heute Vormittag am Landgericht Traunstein das Urteil gefallen – jedoch ist damit das Verfahren wohl noch nicht zu Ende.

Neun Jahre muss ein Mann aus Altötting wegen Totschlags ins Gefängnis. Seine Anwälte haben noch im Gerichtssaal eine Revision angekündigt.

Urteil 11 Uhr:

Das Urteil am Landgericht Traunstein ist gefallen. Der Angeklagte ist schuldig gesprochen worden.

Schuldig dem Totschlag – er muss neun Jahre ins Gefängnis. Außerdem hat er alle Prozesskosten zu tragen, das hat das Landgericht Traunstein soeben entschieden. Im vergangenen Herbst hat der 46-jährige Altöttinger im Streit einen 19-Jährigen in Ainring erstochen. Die Verteidigung hatte eigentlich einen Freispruch wegen Notwehr gefordert; der Richter sieht einen Tötungsvorsatz und hat anders entschieden.

Erstmeldung, 06.00 Uhr:

Zehn Jahre Haft oder Freispruch? - am Schwurgericht Traunstein fällt heute das Urteil um den Tod eines 19-Jährigen bei einer Familienfeier in Ainring.

Dort soll ein Mann nach einem Streit den Jungen erstochen haben. Die Vorschläge über das Strafmaß im Prozess gehen weit auseinander: Der Verteidiger des 46-jährigen Beschuldigten will einen Freispruch, der Staatsanwalt wegen Totschlags zehn Jahre Haft. So sieht der Staatsanwalt einen bedingten  Tötungsvorsatz. Die Verteidigung sieht Notwehr. Bringt dazu auch noch Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze bei den Vernehmungen ins Spiel. Der Staatsanwalt sieht es als erwiesen an, dass der tödliche zweite Stich in den Hals des Opfers erfolgt ist, als der junge Mann bereits am Boden gelegen ist.

 

Was im November passiert ist

Es war auf einer Familienfeier in Ainring und da ist es plötzlich zum Streit gekommen. Plötzlich soll das spätere Opfer ein Messer in der Hand gehabt haben. Dieses habe der Beschuldigte ihm abgenommen und zugestochen. Diesen Hergang hat der 46-jährige aber von seinen Anwälten widerrufen lassen. Er sei von zwei Leuten mit Messern bedroht worden und habe sich gewehrt. Laut medizinischer Gutachter sind Opfer und Angeklagter bei dem Vorfall ziemlich stark betrunken gewesen. In beiden Fällen waren es weit über zwei Promille die sie im Blut gehabt haben.

 



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