06.10.16
Angerer Fußballer darf hoffen

Update Donnerstag:
In einer ersten Stellungnahme hat das Oberlandesgericht München dem Geschädigten Hoffnung gegeben. Sie schätzen das Foul des Spieler vom FC Hammerau als "übermäßig harte und brutale Attacke" ein.
Der Gegenspieler hätte bewusst in Kauf genommen den 29-Jährigen aus Anger "ganz erheblich zu schädigen". Der Verletzte darf derzeit also auf seine 9.500 Euro Schadensersatz hoffen.
Erstmeldung Mittwoch:
Fouls im Fußball werden in der Regel vom Schiedsrichter bestraft – vor Gericht endet so ein Vergehen eher selten. Heute gibt es allerdings so einen Fall. Vor dem Oberlandesgericht in München geht es um ein Spiel der heimischen Kreisliga zwischen dem SC Anger und dem FC Hammerau. Im März des vergangenen Jahres ist ein Angerer Spieler schwer verletzt worden.
Das Gericht verhandelt heute darüber, ob ihm Schadenersatz und Schmerzensgeld zustehen. Der Angerer hat einen Schien- und Wadenbeinbruch erlitten. Er ist vier Monate krank geschrieben gewesen und kann bis heute keinen Sport mehr machen. Er fordert mindestens 9.500 Euro Entschädigung von seinem Gegenspieler. Das Landgericht Traunstein hat die Klage in erster Instanz abgewiesen.
So hat es sein Trainer Ludwig Huber miterlebt >>547 KB
Einen ähnlichen Fall hat es vor einiger Zeit am Oberlandesgericht in Hamm gegeben. Christopher Mayer aus der Bayernwelle-Redaktion: