29.08.16
Änderungen im Pflegebereich
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz 2 wird sich einiges ändern – im Pflegebereich stehen 2017 einige Änderungen an.
Viele Menschen in der Region erkundigen sich jetzt schon was auf sie zukommt. Das hat die heimische AOK heute mitgeteilt. AOK-Pflegeberaterin Christa Reichtalhammer sagt, dass sich grundlegend ändert, wie die Pflegebedürftigkeit eingestuft wird. Künftig wird es fünf statt drei Stufen geben. Damit soll nicht mehr zwischen körperlichen und psychischen Erkrankungen unterschieden werden. Das kommt vor allem den Demenzkranken zu Gute, so Reichtalhammer.