23.05.16
3 Jahre Bewährung für dreiste Lügen
Urteil:
Lügen haben kurze Beine. Das hat heute auch ein Mann am Amtsgericht Laufen feststellen müssen. Er ist zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden.
Die wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro bezahlen. Dreimal ist der Mann aus Freilassing auf der Polizeistation erschienen, um Anzeige zu erstatten. Und zwar gegen einen Angestellten in seinem Betrieb. Zuerst hat er ihn des Diebstahls beschuldigt, dann des unbefugten Betretens und letztendlich noch des Diebstahls der eigenen Personalakte. Gestimmt haben die Anschuldigungen nicht. Der Angeklagte hat wohl einen Kündigungsgrund gesucht.
Erstmeldung:
Aller guten Dinge sind drei. So oft hat ein Mann aus Freilassing bei der Polizei gelogen, dann ist er aufgeflogen. Deshalb steht der Unternehmer heute vor dem Amtsgericht in Laufen.
Dreimal ist der Mann aus Freilassing auf der Polizeistation erschienen, um Anzeige zu erstatten. Und zwar gegen einen Angestellten in seinem Betrieb. Zuerst hat er ihn des Diebstahls beschuldigt, dann des unbefugten Betretens und letztendlich noch des Diebstahls der eigenen Personalakte. Gestimmt haben die Anschuldigungen nicht.
Aus der Anklageschrift geht hervor, dass der Angeklagte einen Kündigungsgrund gesucht haben soll.