
Infos zur Landtagswahl 2023
Am Sonntag, den 08. Oktober wählt Bayern einen neuen Landtag – Zum 19. Mal seit dem Ende des zweiten Weltkriegs. Jeder Wähler und jede Wählerin hat zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Abgeordneten, die es dann in den Landtag schaffen, bleiben dort dann in der Regel für fünf Jahre, bis die nächste Landtagswahl ansteht.
Alle Ergebnisse aus der Region veröffentlichen wir hier am Sonntag, den 08. Oktober ab 18.00 Uhr
So wird gewählt:
Die Erststimme: Da kann ich mich zwischen verschiedenen regionalen Direktkandidaten entschieden, die aus meinem Wahlkreis für den Landtag kandidieren. Von all diesen Kandidaten kann ich einen ankreuzen. Wer von diesen Direktkandidaten im Wahlkreis am Ende die meisten Erststimmen kriegt, zieht direkt in den Landtag ein. Das war bei der Landtagswahl 2018 für den Stimmkreis Traunstein Klaus Steiner von der CSU. Er tritt dieses Mal nicht mehr an. Für den Stimmkreis Berchtesgadener Land ist Michaela Kaniber von der CSU direkt in den Landtag gewählt worden.
Die Zweitstimme: Hier kann ich ein Kreuz auf der Wahlkreisliste der Parteien machen. Auf dieser Liste stehen alle Bewerber im Wahlkreis. Die Wahlkreise entsprechen den Regierungsbezirken in Bayern.
So entsteht das Ergebnis:
Wer zieht in den Landtag ein?
Aus jedem Wahlkreis wird eine bestimmte Anzahl an Personen in den Landtag entsandt. Das kommt darauf an, wie groß der Bezirk ist. Oberbayern ist der größte Bezirk und von hier werden 31 Direktmandate (Weil es 31 Stimmkreise in Oberbayern gibt) und 30 Listenmandate in den Landtag geschickt. In der Oberpfalz sind es beispielsweise nur jeweils acht.
Nach der Wahl wird als erstes ausgezählt, wie viele Erst- und Zweitstimmen die Parteien insgesamt erhalten haben. Hat eine Partei weniger als 5% der Stimmen, darf sie nicht in den Landtag einziehen. Für alle, die mehr Stimmen bekommen haben, wird ausgerechnet, wie viele Sitze der Partei zustehen.
Nun wird ermittelt, wer die meisten Erststimmen im jeweiligen Stimmkreis bekommen hat und wer somit direkt in den Landtag einziehen darf. Weil es 91 Stimmkreise gibt, ziehen somit automatisch 91 Direktkandidaten in den Landtag ein.
Die restlichen 89 Plätze werden über das Ergebnis der Zweitstimmen bestimmt. Je nachdem wie viele Stimmen eine Partei in einem Wahlkreis erhalten hat, ziehen entsprechen prozentual viele Kandidaten in den Landtag. Hat eine Partei zum Beispiel 50% der Stimmen erhalten, darf sie 50% der Mandate besetzen, die der Wahlkreis zu besetzen hat. Am Beispiel Oberbayern wären es dann 15 Stück.
Überhang- und Ausgleichsmandate
Jetzt kann es passieren, dass eine Partei über die Erststimme mehr Direktkandidaten in den Landtag bekommt, als ihr von den Gesamtstimmen her zustehen würde. Also wird bei den anderen Parteien entsprechend aufgestockt, sodass das Verhältnis weiterhin stimmt.