Neuigkeiten aus dem Landkreis Traunstein:
Testpflicht für Grenzpendler und Grenzgänger
Seit Montag, 18.01.2021 gilt in Bayern wieder eine Testpflicht für Personen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in ein Risikogebiet begeben und regelmäßig – mindestens einmal wöchentlich – an ihren Wohnsitz zurückkehren, also sogenannte Grenzpendler.
Auch für Personen, die ihren Wohnsitz in einem Risikogebiet haben und sich zu oben genannten Zwecken regelmäßig – mindestens einmal wöchentlich – nach Bayern begeben, sogenannte Grenzgänger, ist die Testpflicht gültig.
Dieser Personenkreis muss in jeder Kalenderwoche, in der mindestens eine Einreise stattfindet, einmal wöchentlich über einen negativen Testnachweis verfügen und diesen auf Anforderung der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) oder einer von ihr beauftragten Stelle unverzüglich vorlegen. Ein bereits vorhandener Testnachweise ist bei Einreisen mitzuführen.
Informationen zum Corona-Impfzentrum
HIER finden Sie alle Informationen und ein VIDEO von Traunsteins Landrat Siegfried Walch.
Eine Zweigstelle des Impfzentrums in Altenmarkt gibt es ab März in der Stadt Traunstein - weitere Einzelheiten HIER
Termine für Impfungen vorerst nur für bestimmte Personengruppen
Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der Impfstoffe – gerade in der Anfangsphase – kann dieser aber zunächst nur bestimmten Personengruppen angeboten werden. Eine entsprechende Definition für Deutschland wurde durch die Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Danach sollen gerade zu Beginn Personen in einem Alter von über 80 Jahren vorrangig geimpft werden.
Der Landkreis Traunstein versendet daher umgehend ein umfassendes „Informationspaket“ an alle Impfberechtigten in dieser Altersgruppe. Darin sind unter anderem wichtige Hinweise zu Terminvergabe und Ablauf im Impfzentrum enthalten. Dem Informationspaket wird zudem ein Aufklärungsmerkblatt sowie ein Anamnese- und Einwilligungsblatt beigelegt.
Eine Impfung ist ausschließlich nach einer vorherigen Terminvereinbarung und zunächst auch nur für diesen Personenkreis möglich. Der Betreiber – die Kliniken Südostbayern – wird dazu ab Montag, den 21.12.20 eine entsprechende Hotline schalten. Auch eine Online-Terminreservierung mit einem speziellen Zugangscode ist voraussichtlich ab Mittwoch, den 23.12.20 eingerichtet. Erste Termine sollen dann zum Wochenende (26.12./27.12.20) vereinbart werden, abhängig selbstverständlich von der Lieferung des Impfstoffes durch den Freistaat. Die Öffnungszeiten des Impfzentrums sind grundsätzlich von Montag bis Sonntag (= 7-Tage-Woche) von 09.00 bis 20.00 Uhr.
Ebenfalls sollen Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen und bestimmtes Personal im medizinischen und pflegerischen Bereich in der Priorisierungsstufe 1 geimpft werden. Dies erfolgt voraussichtlich durch mobile Teams.
Vorgehen bei Erkrankung von Schülerinnen und Schülern
Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch der Grundschulen/Grundschulstufen der Förderzentren weiterhin möglich. An weiterführenden Schulen ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis (PCR oder AG-Test) bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Die Entscheidung über einen Sars-CoV-2-Test wird nach ärztlichem Ermessen großzügig unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.
Kranke Schülerinnen und Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in allen Schularten erst wieder möglich, sofern die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Für eine Wiederzulassung an allen Schularten ist zusätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden die Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 (PCR- oder AG-Test) oder eines ärztlichen Attests erforderlich. Die Entscheidung über einen Test wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeitzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.
Es wird dringend empfohlen, für die Wiederzulassung an Schulen das Angebot der PCR-Testungen an den beiden Testzentren in Traunstein und Trostberg zu nutzen. So können die Haus- und Kinderärzte entlastet werden, damit diese sich ganz auf die Versorgung von Erkrankten konzentrieren können.
Diese Regeln gelten bis auf weiteres und müssen mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens laufend überprüft werden.
Besuchsbeschränkung in Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen: In diesen Einrichtungen gilt im gesamten Landkreis Traunstein vom 1. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 eine Besuchsbeschränkung. Pro Bewohner / Patient und pro Tag ist nur ein Besucher / eine Besucherin erlaubt. Für Menschen, die im Sterben liegen oder die in Lebensgefahr schweben, gibt es ausdrücklich Ausnahmen.
In den Kreiskrankenhäusern Traunstein, Trostberg und Ruhpolding gilt weiter ein Besuchsverbot. Das haben die Kliniken mitgeteilt. Ausnahmen gibt es u.a. in Rücksprache mit dem Stationsarzt.
Einreisequarantäneverordnung: Landratsamt richtet Meldeportal für Grenzpendler und Reiserückkehrer ein
Die Einreisequarantäneverordnung gibt seit 23.10.2020 vor, dass sich alle Personen, welche aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich zu beruflichen oder geschäftlichen Gründen (inkl. Ausbildungszwecke, Schul- oder Hochschulbesuch) nach Bayern einreisen, unaufgefordert und unverzüglich binnen sieben Tagen nach der ersten Einreise und danach regelmäßig in jeder Kalenderwoche ein Testergebnis (PCR) auf SARS-CoV-2 vorlegen müssen.
Das Landratsamt Traunstein hat für die zu erwartenden zahlreichen Meldungen ein Webportal eingerichtet. Dort können die betroffenen Personen ihre Befunde eigenverantwortlich hochladen. Über dieses Portal können gleichzeitig Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihre Angaben einstellen und die notwendigen Befunde dem Gesundheitsamt bereitstellen. Bitte nutzen Sie hierzu diesen Link: https://bayern.govrz.de/bayern/go/a/13
Corona-Testzentren für den Landkreis Traunstein
Alle Landkreisbürger und Arbeitnehmer im Landkreis können sich in diesem Testzentrum kostenlos testen lassen.
Adresse des Testzentrums:
Mühlwiesen 3
83278 Traunstein
Neue Betriebszeiten:
Montag – Samstag
10:00 – 18:00 Uhr
Seit 3. November gibt es ein zweites landkreiseigenes Testzentrum in Trostberg:
Adresse: Saliteraustraße 24
83308 Trostberg
Betriebszeiten:
Montag - Samstag
07:00 - 17:00 Uhr
Um die Wartezeit zu verkürzen, wurde zudem die Möglichkeit einer Vorab-Registrierung geschaffen, welche online unter folgendem Link vorgenommen werden kann.
Alle Landkreisbürger und Arbeitnehmer im Landkreis können sich im Testzentrum kostenlos testen lassen.
Für den Test wird benötigt:
- Internet-fähiges Mobiltelefon (ohne Mobiltelefon ist mit deutlich längeren Wartezeiten zu rechnen, da dann eine manuelle Eingabe der Daten nötig ist)
- persönliche E-Mail-Adresse
- die Mitnahme eines Ausweises wird dringend empfohlen, um die Feststellung und manuelle Eingabe der persönlichen Angaben zu erleichtern und damit einen bestmöglichen Testablauf zu gewährleisten
Ablauf:
- Anfahrt zum Testzentrum mit dem Pkw (Adresse: Mühlwiesen 3, 83278 Traunstein)
- Registrierung mittels QR-Code (bitte stellen Sie sicher, dass auf Ihrem Smartphone eine App zum Scannen des QR-Codes installiert ist)
- Alternativ (nimmt deutlich mehr Zeit in Anspruch): manuelle Eingabe der persönlichen Daten in einen Fragebogen zur Registrierung, ggf. auch mit Unterstützung des Personals, bitte aus Gründen des Infektionsschutzes einen eigenen Stift mitnehmen
- Personal des Roten Kreuzes nimmt den Test vor
- Zustellung des Testergebnisses per E-Mail durch den Labordienstleister (Ziel: Innerhalb von 48 Stunden, Abweichungen möglich). Bei positiven Testergebnissen gilt eine Quarantäne, hierzu nimmt das Gesundheitsamt zusätzlich Kontakt mit den positiv Getesteten auf.