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10.07.23

"Oben Ohne" im Freibad für Alle?

Freibad Traunreut
©Stadt Traunreut

Region - Viele Städte und Regionen in Deutschland erlauben es: “Oben Ohne im Freibad für Alle“ (in München zum Beispiel). Wir von der BAYERNWELLE haben uns deshalb die Frage gestellt, wie es eigentlich bei uns zwischen Chiemsee und Königssee damit aussieht. Dazu haben wir eine Umfrage gemacht, die Freibäder befragt, aber auch rechtliche Fragen geklärt. Unser Fazit vorab: Viele sind dafür, möglich ist es aber aktuell nicht.  

Zuletzt hat die Stadt München damit Schlagzeilen gemacht, dass sie das oberkörperfreie Baden für Alle in ihren Freibädern erlauben. Wir wollten deshalb von Ihnen wissen, was Sie davon halten. Bei einem „Meinungs-Check“ auf unserer Homepage haben sich rund 80 % dafür ausgesprochen, dass es grundsätzlich erlaubt sein sollte. Zwar meinten die meisten, dass sie es selbst nicht machen würden, aber jede Frau das selbst entscheiden können sollte. Rund 20 % aller Umfrageteilnehmer sagten aber auch, dass die weibliche Brust nichts ist, was in der Öffentlichkeit zu sehen sein sollte.

Auch mit dem Mikrofon sind wir auf Meinungsumfrage gegangen: 

 

Bei den Freibädern in unserer Region ist „Oben Ohne für Alle“ aktuell kein Thema. Sie sehen keinen Bedarf, darüber zu diskutieren, weil bisher noch niemand mit Fragen zu diesem Thema an sie herangetreten ist. Sie sind aber gerne bereit, sich damit auseinanderzusetzen – wenn es denn Bedarf gibt. Das haben uns einige Freibadbetreiber auf Anfrage mitgeteilt. Aktuell ist es für Frauen nämlich verboten, oberkörperfrei zu baden. Geregelt ist das in den Badeordnungen der Freibäder. Dort ist meist zu lesen: „Das Betreten der Becken ist nur in üblicher Badekleidung gestattet“. Folglich heißt das in der Regel: Bikini (oder Ähnliches) für Frauen und Badehosen für Männer. Letztliche Entscheidungsgewalt haben aber die Angestellten der Freibäder.

Doch rein rechtlich verstoßen diese Badeordnungen damit oftmals gegen den „Gleichheitsgrundsatz“ im Grundgesetz. Wie der Anwalt Christian Solmecke erklärte, dürfen Männer und Frauen aufgrund ihres Geschlechts nicht unterschiedlich behandelt werden. Das gilt auch im Freibad, wie das Bundesverfassungsgericht vor ein paar Jahren bestätigt hat. Trotzdem dürfen Menschen sich in der Öffentlichkeit (zu der auch das Freibad zählt) nur dann entblößen, wenn sich dadurch andere Personen nicht gestört fühlen. Denn ansonsten kann es im Extremfall zu einer Anzeige wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ kommen.

Die rechtliche Lage ist also nicht ganz eindeutig. Fakt ist auf jeden Fall: Das Thema wird kontrovers diskutiert und wird in den kommenden Jahren auch noch eine Rolle spielen. Denn auch wenn das Thema aktuell hauptsächlich in Großstädten diskutiert wird, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch ländliche Regionen darüber diskutieren. Und wie unsere Umfrage gezeigt hat: Interesse besteht auf jeden Fall.



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