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17.01.24

Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde

Führerschein
©Pixabay

Region - Ein rosa oder gar grauer Papierlappen, zu groß für den Geldbeutel, das Passbild festgestanzt - viele haben ihn noch, den alten Führerschein, doch nicht mehr allzu lange. Seit ein paar Jahren müssen die alten Führerscheine schrittweise umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt stufenweise, und ab dem 19. Januar 2024 sind die nächsten Jahrgänge vom verpflichtenden Umtausch betroffen.

Bis 19. Januar 2024 sollten alle Jahrgänge von 1965 bis 1970, die noch einen alten Lappen hatten, ihn in einen EU-Scheckkarten-Führerschein umgetauscht haben. Und dann haben auch alle Jahrgänge nach 1971 genau ein Jahr Zeit, um sich einen neuen Schein zu beantragen. Jeder der vor 1953 geboren ist, hat noch Zeit bis zum 19. Januar 2033. Damit soll verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl nicht sicher ist, ob diese Fahrer altersbedingt 2033 überhaupt noch Gebrauch machen möchten und einen Führerschein benötigen. 2033 muss der Umtausch EU-weit nämlich abgeschlossen sein.

Grund für den Umtausch ist der Wunsch nach einem EU-einheitlichen und fälschungssichereren Führerschein im Scheckkartenformat. Der Führerschein kann bei der zuständigen Ausstellungsbehörde umgetauscht werden, in unserem Fall die Landratsämter. Dafür brauchen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und natürlich Ihren alten Führerschein. Bei den Landratsämtern der Region kann der Antrag auch online gestellt werden. Wenn Ihr alter Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, dann müssen Sie eine Karteikartenabschrift von der Behörde vorlegen, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Sie können diese Abschrift per Post, telefonisch oder häufig auch online bei der jeweiligen Behörde beantragen. Die wird dann auch direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt. Der Umtausch kostet im Schnitt 25 bis 30€.

Nach dem Umtausch können Sie auch Ihren alten Führerschein behalten, dieser verliert allerdings seine Gültigkeit. Wer mit einer abgelaufenen Fahrerlaubnis unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld von zehn Euro geahndet wird. Das Dokument verliert zwar seine Gültigkeit, dennoch dürfen Sie weiter am Straßenverkehr teilnehmen.

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023

• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

• 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern auf 15 Jahre befristet. Danach wird ein neues Dokument mit aktuellem Passfoto benötigt.



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