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05.10.23

Die Landtagswahl im Check

Landtagswahl 2023 Traunstein Kandidaten
Hier sehen Sie die Kandidaten für den Landkreis Traunstein
©​ BAYERNWELLE

Region – frei, gleich, geheim, allgemein und unmittelbar. Das sind die fünf Wahlgrundsätze, die wir alle einmal in der Schule gelernt haben. Ob man die alle auswendig aufzählen können sollte, ist zweifelhaft. Viel wichtiger sind andere Aspekte, zum Beispiel: Wie wähle ich? Oder Wer darf wählen? Wir haben alles Wichtige rund um die Landtagswahl in Bayern für Sie zusammengefasst.

 

Das Wichtigste zuerst: Die Wahl des bayerischen Landtags findet am Sonntag, den 08. Oktober statt. Zwischen 08:00 und 18:00 Uhr sind dann die Wahllokale geöffnet, und Sie können Ihre Stimmen abgeben. Jeder Wähler und jede Wählerin hat dann die Möglichkeit, zwei Stimmen zu vergeben. Mit der Erststimme wählen Sie einen Kandidaten aus dem Stimmkreis. In unserer Region gibt es die Stimmkreise Berchtesgadener Land und Traunstein – und jede Partei kann einen Kandidaten pro Stimmkreis stellen. Der Direktkandidat aus dem Stimmkreis mit den meisten Stimmen zieht dann wiederum direkt in den Landtag ein. Damit möchte das Land Bayern sicherstellen, dass jede Region im Landtag auch vertreten ist. Wenn Sie die Direktkandidaten etwas besser kennenlernen wollen, besuchen Sie doch unseren Podcast. Da haben wir uns mit allen Kandidaten aus der Region getroffen, und sie zu ihren politischen Zielen befragt.

Mit der Zweitstimme können alle Wahlberechtigten dann einen Kandidaten aus der Liste der jeweiligen Parteien wählen. Der muss nicht aus der Region kommen und kann also bayernweit gewählt werden. Mit der Zweitstimme wählen Sie also gleichzeitig einen Kandidaten und eine Partei.

 

⇒ Apropos Wahlberechtigte: Wer darf denn eigentlich in Bayern den Landtag wählen?  Wie bei jeder Wahl in Deutschland dürfen alle wählen, der über 18 Jahre alt und deutsche Staatsbürger sind. Bei der bayerischen Landtagswahl kommt noch dazu, dass Sie nur wählen dürfen, wenn Sie seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen – also Ihren Hauptwohnsitz haben. Wenn das zutrifft, werden Sie in Ihrer Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen und können am Sonntag zwischen 08 und 18 Uhr ins Wahlbüro gehen – oder eine Briefwahl machen.

 

Und falls Sie am Sonntag keine Zeit haben sollten - die Briefwahl können Sie übrigens immer noch beantragen: Bis zum morgigen Freitag / 06. Oktober um 15:00 können Sie die Wahlunterlagen zur Briefwahl bei der Gemeinde noch anfordern. Dann können Sie immer noch gemütlich zu Hause entscheiden, wen Sie wählen wollen. Am Sonntag müssen die ausgefüllten Wahlunterlagen dann vor Schließung der Wahllokale – also bis spätestens 18 Uhr – bei der Gemeinde sein. Wenn sie später eintreffen, ist die Stimme leider ungültig.

Und um Ihnen die Entscheidung, wen Sie wählen wollen, etwas zu erleichtern, gibt es den sogenannten Wahl-O-Mat. Auf dieser Seite der Bundeszentrale für politische Bildung können Sie 38 Fragen zu verschiedensten politischen Themen beantworten. Die 15 Parteien, die zur Landtagswahl antreten, haben das ebenfalls gemacht. Anschließend können Sie dann Ihre Positionen mit denen der Parteien abgleichen. Natürlich sollten Sie am Ende selbst entscheiden, wen Sie wählen wollen. Aber der Wahl-O-Mat kann Ihnen diese Entscheidung schon deutlich leichter machen.

Wichtig ist nur, dass Sie wählen gehen. Denn wir leben Gott sei Dank in einer funktionierenden Demokratie, in der wir an freien Wahlen teilnehmen dürfen, und so das Schicksal unseres Landes mitbestimmen können.

 

 

 

 



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