14.09.17
Was tun, wenn der Flug streikt?
Air Berlin machte es und in vergangenen Tagen vor – von jetzt auf gleich machten über 200 Mitarbeiter wegen Übernahmeverhandlungen krank. Hunderte Flüge mussten gestrichen werden und die Leidtragenden sind hauptsächlich die Passagiere. Doch was tun, wenn Fluggesellschaften ihre Leistungen nicht erfüllen?
Grundsätzlich gilt: Jeder Passagier hat im Vorfeld das Anrecht auf ausreichende Information über Verspätungen oder mögliche Ausfälle. Wenn die Fluggesellschaft schon mehrere Stunden zuvor wusste, dass Flüge sich verspäten oder ausfallen, dann dürfen Reisende nicht erst kurzfristig vor Ort über die Ausfälle informiert werden.
Entschädigungen hängen immer von der Stärke des Schadens ab – je nachdem, ob es sich um Verspätungen oder komplette Ausfälle handelt. Dabei spielen wiederum andere Faktoren eine große Rolle. Hier stellen sich Fragen, ob beispielsweise Anschlüsse verpasst wurden, wie weit das eigentliche Ziel tatsächlich entfernt war, ob außerplanmäßige Hotelübernachtungen notwendig waren, oder musste am Ende die Reise sogar ganz abgebrochen werden.
Bei einer Annullierung des Flugs haben die Betroffenen tatsächlich das Anrecht auf Rückerstattung des kompletten Ticketpreises. Ebenso die Beförderung zum eigentlichen Ausgangspunkt muss von der jeweiligen Beförderungsgesellschaft übernommen werden.
Obendrauf gibt es dann noch eine Entschädigung – die ist wiederum von der Länge der eigentlich geplanten Flugstrecke abhängig. Die Entschädigung liegt zwischen 200 und 600 Euro. Hier können sich die Passagiere auf die EU-Fluggastrechteverordnung berufen – das jedoch nur, wenn es sich um Flüge innerhalb Europas handelt. Wenn das nicht der Fall ist, dann sollten die jeweilige Fluggesellschaft zumindest ihren Sitz in Europa haben. Diese Regelung gilt jedoch tatsächlich europaweit – die große Mehrheit des Parlaments stimmte damals für die EU-Fluggastrechteverordnung.