25.08.17
Raus aus dem Job – rein ins Sabbatical
Einfach mal abhauen und alles ein Jahr hinter sich lassen: Das wünschen sich viele Menschen. Der Job verhindert das jedoch – dachten Sie zumindest bislang. Doch eine bezahlte Auszeit ist möglich und zwar dann, wenn Sie sich für ein sogenanntes Sabbatical entscheiden.
Bei einem Sabbatical handelt es sich um eine besondere Form der Auszeit: Hier können Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber eine bezahlte Auszeit für einen längeren Zeitraum beantragen. Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical – hier gilt aber: Fragen kostet nichts.
Besonders bei kleineren Firmen ist hier Verhandlungsgeschick angesagt, da es sich eher um eine unübliche Form der Befreiung handelt. Bei größeren Firmen sieht das jedoch wiederum schon anders aus. Hier sollten Sie sich einfach mal an Ihren Betriebsrat und die Unternehmensleitung wenden. Oftmals gibt es hier schon vorgeformte, feste Modelle. Unternehmen hängen dies jedoch meist nicht an die große Glocke, damit nicht allzu viele Arbeitnehmer ein sogenanntes Sabbatical in Anspruch nehmen. Hier gilt aber: Sollte jemand anderes in Ihrer Firma bereits ein Sabbatical gemacht haben, einfach darauf verweisen. Dann kann Ihnen schließlich im Gegenzug das Sabbatical schlecht verwehrt werden.
Meist handelt es sich hier um das Modell des Zeitwertkontenmodell: Sie verzichten auf einen Teil des Lohns, der Überstunden oder der Sonderzahlungen. Diese wandern auf ein Sonderkonto einer unabhängigen Verwaltung. Dadurch sind Sie bei der Pleite eines Unternehmens geschützt. Wenn Sie dann das Sabbatical in Anspruch nehmen, bekommen Sie das Geld auf das Sie zuvor verzichtet haben.
Bevor Sie einen Vertrag für ein Sabbatical unterzeichnen sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die vertragliche Grundlage hieb- und stichfest ist. Es sollte auch noch in zehn oder zwanzig Jahren, dann wenn das Unternehmen in dem Sie derzeit arbeiten vielleicht gar nicht mehr existiert, gewährleistet sein, dass Sie Ihre Einzahlungen trotzdem erhalten. Deshalb wenden Sie sich an spezialisierte Anwaltskanzleien, die sich um Ihr Sabbatical kümmern.