Meine Region - Meine Heimat - Meine BayernwelleKostenlose Sender Hotline: 0800 777 333 2WhatsApp Nummer: 0151 568 781 34
Derzeit läuft: Pur - Lena

27.12.15

silvester feuerwerktipps feuerwerk

Für ca. 125 Millionen Euro werden wir Deutsche heuer zum Jahreswechsel wieder Feuerwerkskörper in die Silvesternacht schießen und ballern. Für die meisten ein Muss das einfach dazugehört um das vergangene Jahr zu verabschieden und das neue zu begrüßen. Um unverletzt den Jahreswechsel zu bestehen, hier paar wichtige Tipps:

  • Zünden Sie Silvesterraketen oder andere Feuerwerkskörper nie in der Nähe von Gebäuden mit brennbaren Außenwänden oder brennbarem Inhalt an.
  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“, und gehören nicht in die Hände von Personen unter 18 Jahren.
  • Richten Sie die „Abschussvorrichtung“ (leere Flaschen) so aus, dass die Flugbahn nicht in die Nähe von Gebäuden oder Personen führt.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen.
  • Vermeiden Sie, dass Feuerwerkskörper in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen, soweit letzteren dies gesetzlich verboten ist.
  • Machen Sie alkoholisierte Personen auf die Gefahren aufmerksam oder hindern Sie sie daran, Feuerwerkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren Stoffen bzw. zu Gebäuden zu zünden.
  • Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Tiere, die sehr unter dem lauten Knall explodierender Feuerwerkskörper leiden
  • Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrasse. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet die Gewähr für effektive Hilfe.

Zeitraum:

Silvesterfeuerwerk der Klasse II darf grundsätzlich nur in der Silvester-/Neujahrsnacht abgeschossen werden. Der § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz legt dabei fest, dass das Feuerwerk vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr erfolgen darf. Zudem kann es Beschränkungen von Seiten der Gemeinde geben, sodass zum Beispiel in der Nähe feuergefährdeter Orte kein Feuerwerk verwendet werden darf.


Importware:

Während in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen oder BAM-Kennzeichnung) versehen sein müssen, fehlt bei eingeführten Waren oftmals eine derartige Zulassung.

  • Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr stets an der Zollstelle anzumelden,
  • die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet,
  • eingeführte, nicht zugelassene Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt; Reisefreimengen werden nicht gewährt,
  • Minderjährigen ist der Umgang mit Feuerwerk der Kategorie 2, 3 und 4 nicht gestattet, sie dürfen daher auch kein Feuerwerk einführen,
  • Kauf - und somit auch Einfuhren - von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31. Dezember zulässig.

 

Wir wünschen einen guten Rutsch



Baulogo Maug Titan Klammer 165x135Baulogo Maug Titan Klammer 165x135
Logo Partner RupertusthermeLogo Partner Rupertustherme
Jobst Neu PartnerlogoJobst Neu Partnerlogo
Logo Partner Dummy24Logo Partner Dummy24
Logo Partner Dummy6Logo Partner Dummy6
Hagebauschneider 2022 PartnerlogoHagebauschneider 2022 Partnerlogo
    Cookie Einstellungen

    Wir setzen automatisiert nur technisch notwendige Cookies, deren Daten von uns nicht weitergegeben werden und ausschließlich zur Bereitstellung der Funktionalität dieser Seite dienen.

    Außerdem verwenden wir Cookies, die Ihr Verhalten beim Besuch der Webseiten messen, um das Interesse unserer Besucher besser kennen zu lernen. Wir erheben dabei nur pseudonyme Daten, eine Identifikation Ihrer Person erfolgt nicht.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.