08.06.17
Drohnen: was darf ich, was nicht?
Sie haben sich in den letzten Jahren immer mehr in unseren Alltag hinein geschlichen: Drohnen. Inzwischen können sich auch Privatpersonen kleine Drohnen kaufen. Aber Vorsicht: Sie können damit auch richtig Ärger kriegen. Also was ist erlaubt - und was nicht?
Am Mittwoch hat es in der Nähe des Salzburger Flughafens einen gefährlichen Zwischenfall gegeben: eine Drohne wäre beinahe einem Rettungshubschrauber in die Quere gekommen. Das wirft die Frage auf:
Wo darf ich mit einer Drohne fliegen und wo nicht?
Es gibt Flug-Verbotszonen. Dazu gehören definitiv Flughäfen. Näher als 1,5km dürfen Sie nicht an einen Flughafen ran. Auch für große Menschenansammlungen gilt ein Überflugverbot. Wo das Fliegen erlaubt ist und wo nicht, können Sie HIER NACHSCHAUEN
Was muss ich sonst beachten?
Zunächst mal dürfen sich auch Privatpersonen eine kleine Drohne kaufen. Erst ab einem Gewicht von 5kg brauchen Sie dafür eine Genehmigung von der zuständigen Luftfahrtbehörde. So oder so dürfen Sie mit einer Drohne nicht höher als 100m fliegen - und das Ding muss immer in Sichtweite sein. Sprich: weiter als 200 oder 300m dürfen Sie damit nicht von Ihrem Standort wegfliegen. Sollte eine Kamera dran sein, dann sollten Sie besonders vorsichtig sein: Sie dürfen nämlich nicht ohne Erlaubnis irgendwelche Menschen filmen (also zum Beispiel nicht die fesche Nachbarin in Ihrem Garten). Da könnten Sie richtig Ärger kriegen...
Was ist, wenn die Drohne abstürzt? Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
Eine normale Haftpflichtversicherung jedenfalls nicht. Es gibt spezielle Versicherungen für Drohnen. Nur diese springen ein, wenn Ihre Drohne zum Beispiel auf ein Auto stürzt und Schaden verursacht. HIER GIBTS WEITERE INFOS